Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltungsbereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (in Folge AGB genannt), gelten für die Überlassung von Zimmern sowie für alle damit verbundenen weiteren Leistungen und Lieferungen des Niokobokk Surf Hotels (nachstehend Gastgeber genannt) an Gäste. Sämtliche Offerten des Gastgebers basieren auf den folgenden AGB. Sie bilden einen integrierenden Bestandteil jedes Vertrages. Sollten die vorliegenden AGB allfälligen Vertragsbedingungen eines Kunden widersprechen, gehen die vorliegenden AGB vor.
II. Pflichten des Gastes
Der Gast ist verpflichtet, die vertragliche Leistung anzunehmen und das vereinbarte Entgelt für die Zimmerüberlassung sowie die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen zu zahlen.
Im Falle der Nichtannahme ist der Gast verpflichtet, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis abzüglich der ersparten Aufwendung zu zahlen. Die ersparten Aufwendungen betragen bei der vereinbarten Übernachtung ohne Verpflegung 10% und bei Übernachtung mit Frühstück 20 % des Beherbergungsentgelts. Im Falle der Nichtannahme der Dienstleistungen der Surfschule ist der Gast verpflichtet 50 % des vereinbarten Preises zu zahlen.
Hat der Gast eine Leistung erhalten und besteht ein Grund zur Reklamation, hat er diese unverzüglich dem Gastgeber anzuzeigen. Bei verzögerter Anzeige verwirkt der Gast seinen Anspruch auf Nacherfüllung oder Minderung.
Wir empfehlen dem Gast eine Reiserücktritts-, Reiseunfall- und Auslandskrankenversicherung vor der Ankunft abzuschliessen.
III. Bereitstellung der Zimmer
Der Gast hat keinen Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten Zimmers. Mindestens steht ihm ein Zimmer der gebuchten oder einer höheren Zimmerkategorie zu. Die Zimmerzuweisung liegt in der Kompetenz des Gastgebers.
Bei schuldhafter Nichtbereitstellung eines Zimmers ist der Gastgeber dem Gast gegenüber zum Schadenersatz in Höhe des vereinbarten Beherbergungsentgelts verpflichtet, sofern dieses bereits entrichtet wurde.
Vorbehaltlich einer gesonderten Vereinbarung stehen dem Gast die gebuchten/das gebuchte Zimmer ab 14:30 Uhr des Anreisetages (Check-In-Time) zur Verfügung. Ein Anspruch auf frühere Bereitstellung besteht nicht.
Die Zimmerrückgabe hat bis spätestens 11:00 Uhr des Abreisetages (Check-Out-Time) zu erfolgen. Nach Absprache mit dem Gastgeber kann die Abreise bis 12 Uhr verlängert werden. In diesem Fall hat der Gastgeber das Recht, ein Entgelt in Höhe von 25 % der aktuellen Tagesrate zu verlangen.
Die Unter- oder Weitervermietung sowie die Nutzung zu einem anderen, als den vereinbarten Zweck sind nur mit vorheriger Zustimmung des Gastgebers zulässig.
IV. Entgelt
Das im Vertrag verabredete Beherbergungsentgelt ist bei Abreise in bar fällig. Wird eine gesonderte Rechnungsstellung vereinbart, ist diese binnen 10 Tagen nach Zugang fällig. Darüber hinaus kann der Gastgeber die jeweils aufgelaufenen Forderungen jederzeit fällig stellen.
Der Gastgeber akzeptiert Zahlungen in bar (Euro, Schweizer Franken, US Dollar) oder per Kreditkarte (Visa, Mastercard). Der Gast hat die Mehrkosten für Auslandüberweisungsgebühren zu decken.
Bei Zahlungsverzug kann der Gastgeber Verzugszinsen in Höhe von 5% pro Jahr verlangen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens seitens des Gastgebers ist vorbehalten.
Bei Anreise entrichtet der Gast eine Vorauszahlung in Höhe von 50 CHF, 50 Euro oder 30’000 CFA. Zudem hat der Gast bei Anreise eine gültige Kreditkarte vorzulegen. Der Gast willigt in die Speicherung der Kreditkartendaten und eine Deckungsanfrage ein. Wird die vereinbarte Vorauszahlung nicht fristgerecht geleistet oder keine Kreditkarte vorgelegt, so ist der Gastgeber zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In diesem Fall kann der Gastgeber Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages durch den Gast unter Abzug ersparter Aufwendungen geltend machen.
Eine Verrechnung kann nur gegen unstreitige und rechtskräftige Forderungen des Gastes erfolgen.
V. Verwahrung von Sachen des Gastes
Der Gastgeber bewahrt gefundene Sachen des Gastes 4 Wochen lang auf. Der Gastgeber haftet jedoch nicht für Beschädigung oder Untergang gefundener Sachen. Der Gast ist berechtigt, solche Sachen jederzeit vom Gastgeber zurückzufordern. Verlangt der Gast die Zusendung gefundener Sachen, geschieht dies auf Kosten des Gastes. Nach Ablauf von 4 Wochen darf der Gastgeber die Sachen vernichten oder an Dritte veräußern. Im Falle der Veräußerung hat er dem Gast den Veräußerungserlös abzüglich seiner Aufwendungen herauszugeben, wenn der Gast sein Eigentum an der gefundenen und veräußerten Sache zweifelsfrei nachweist.
VI. Rücktritt
Der Rücktritt des Gastes von diesem Vertrag bedarf einer schriftlichen Zustimmung des Gastgebers. Erfolgt diese nicht, hat der Gast das vereinbarte Beherbergungsentgelt auch dann zu zahlen, wenn er die vertraglich vereinbarte Leistung nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht, wenn der Gastgeber es schuldhaft unterlassen hat, eine Zustimmung zu erteilen. Der Gastgeber kann die Zustimmung nur unter Rücksichtnahme auf die Interessen des Gastes verweigern.
Dem Gast fallen keine Stornierungsgebühren innerhalb der ersten 24 Stunden nach dem Buchungszeitpunkt zu. Ist diese Frist abgelaufen sind 50 % des vereinbarten Betrages zu zahlen, auch wenn der Gast vom Vertrag zurücktritt. Zwei Wochen vor dem Beherbergungszeitpunkt verfällt das Recht auf eine komplette oder teilweise Rückerstattung des Beherbergungsentgelts durch den Gastgeber.
Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat der Gastgeber neben dem Abzug ersparter Aufwendungen etwaige Einnahmen aus anderweitiger Vermietung anzurechnen, allerdings höchstens bis zu 90% des gemäss Buchungsbestätigung geschuldeten Vertrags.
Der Gastgeber kann einen aus dem Rücktritt entstandenen Schaden pauschalieren. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden ist oder der dem Gastgeber entstandene Schaden niedriger ist, als die geforderte Pauschale.
Der Gastgeber ist nur beim Vorliegen eines sachlich gerechtfertigten Grundes zum Rücktritt berechtigt. Dieser liegt insbesondere vor, wenn
- höhere Gewalt oder andere vom Gastgeber nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
- seitens des Gastgebers ein begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass die Inanspruchnahme der Leistungen durch den Gast den reibungslosen Ablauf des Geschäftsbetriebes, die Sicherheit oder das Ansehen des Gastgebers in der Öffentlichkeit gefährden können, oder
- der Gast irreführende oder falsche Angaben zu seiner Person oder anderen wesentlichen Tatsachen macht.
Bei einem berechtigten Rücktritt seitens des Gastgebers entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
VII. Haftung und Verjährung des Gastgebers
Der Gastgeber haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Zusatzkosten können individuell als Supplement zugesprochen werden. Die Entscheidung darüber obliegt dem Gastgeber.
Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung des Gastgebers für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen, soweit diese keine vertragswesentlichen Pflichten betreffen. Dies gilt nicht bei Verletzungen des Körpers, der Gesundheit und des Lebens, hierbei ist die Haftung in jedem Fall unbeschränkt. Auch bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz ist die Haftung weder beschränkt noch ausgeschlossen. Diese Haftungsregelung gilt auch für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen des Gastgebers.
Die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstige mittelbaren und unmittelbaren Folgeschäden sind ausgeschlossen. Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
Der Gastgeber haftet nicht für Beförderung durch Dritte.
Die Ansprüche des Gastes verjähren nach einem Jahr ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Im Übrigen gelten die allgemeinen Vorschriften des Schweizerischen Obligationenrechts.
VIII. Haftung des Gastes & Hausregeln
Das Hotelzimmer ist durch den Gast mit grösster Sorgfalt zu benützen und zu behandeln. Dieses darf nur durch die Anzahl Personen (einschliesslich Kinder) benützt beziehungsweise belegt werden, welche in der Reservierungsbestätigung erwähnt sind.
Für allfällige Sachschäden, die durch den Gast verursacht wurden, kann der Gast durch den Gastgeber haftbar gemacht werden. Der Gast verpflichtet sich, solche Schäden dem Gastgeber unverzüglich zu melden. Der Gastgeber überprüft nach dem Check-Out das Zimmer des Gastes und meldet diesem allfällige Defekte und Mängel unverzüglich.
Gegenstände, die für Surfstunden bereitgestellt wurden, sind ordentlich und sachgemäß zu behandeln.
Der Gast verpflichtet sich, sich an die Hausregeln zu halten, welche im Hotel sichtbar aufgehängt und einsehbar sind. Bei einem Verstoss kann er für allfällige daraus resultierende Schäden materieller und immaterieller Art durch den Gastgeber haftbar gemacht werden. Bei schweren Verstössen spricht der Gastgeber eine Verwarnung aus. Der Gastgeber ist bei schweren und wiederholten Verstössen auch dazu befugt, von diesem Vertrag zurückzutreten und den Gast des Hauses zu verweisen.
In den Räumlichkeiten des Hotels dürfen kein Cannabis oder andere Drogen mitgeführt oder konsumiert werden. In Senegal gelten diesbezüglich strenge Regeln. Der Besuch von Drittpersonen, welche im Gastaufnahmevertrag nicht aufgelistet sind, ist verboten.
IX. Tierhaltung
Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Hotels und gegen eine besondere Vergütung in das Hotel mitgebracht werden. Der Gast, der ein Tier in das Hotel mitbringt, ist verpflichtet, dieses Tier während seines Aufenthaltes ordnungsgemäss zu halten bzw. zu beaufsichtigen oder auf seine Kosten durch geeignete Dritte verwahren bzw. beaufsichtigen zu lassen.
Im Gemeinschaftsraum des Hotels dürfen sich keine Tiere aufhalten.
X. Risikohinweis und Haftungsausschluss für Wellenreitkurse
Der Teilnehmer erklärt, dass ihm bewusst ist, dass Wellenreiten eine Sportart ist, die durch seine Dynamik und die Wellenenergie des Ozeans ein adäquates Verletzungsrisiko mit sich bringt. Weiters erklärt der Teilnehmer hiermit diese Risiken in Kauf zu nehmen am Surfkurs auf eigene Gefahr teilzunehmen und von Schadensersatzforderungen im Fall einer Verletzung abzusehen. Zur Reduktion sämtlicher Risiken wird vereinbart , dass der Teilnehmer den Anweisungen der Surflehrer bedingungslos und unmittelbar Folge zu leisten hat. Nichtbeachtung und riskantes Verhalten kann den Ausschluss aus dem Kurs zur Folge haben.
Der Teilnehmer bestätigt, alle gesundheitlichen Voraussetzungen zu erfüllen, um Sport im Ozean zu betreiben und kann mindestens 15 Minuten im offenen Meer schwimmen. Etwaige gesundheitliche Einschränkungen, Allergien oder chronische Krankheiten (z.B. Asthma) sind einem Surflehrer vor Unterzeichnung des Haftungsauschlusses mitzuteilen. Die Bekanntgabe ist verpflichtend und muss vorab erfolgen. Der Teilnehmer nimmt weiters an allen Transportangeboten in Rahmen des gebuchten Aufenthaltes freiwillig und auf eigene Gefahr teil.
XI. Schlussbestimmungen
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist Dakar.
Ist oder wird eine Bestimmung in diesem Vertrag unwirksam oder anfechtbar, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien werden an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine solche setzen, die wirksam ist und dem am nächsten kommt, was die Parteien im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit gekannt hätten.
Es gilt ausschließlich das Recht der Schweiz unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes. Gerichtsstand ist St. Gallen.